{"id":70230,"date":"2021-11-10T13:38:23","date_gmt":"2021-11-10T12:38:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kretzer.de\/agb\/"},"modified":"2025-07-29T10:08:50","modified_gmt":"2025-07-29T08:08:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/h1>\n<h1>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen fu\u0308r Gesch\u00e4fte der Kretzer Scheren GmbH, Solingen<\/h1>\n<h2>I) Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kretzer Scheren GmbH fu\u0308r inl\u00e4ndische Gesch\u00e4fte<\/h2>\n<h3>Geltungsbereich<\/h3>\n<p>1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten fu\u0308r alle Lieferungen und Leistungen der Kretzer Scheren GmbH gegenu\u0308ber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen in Deutschland.<br \/>\nUnsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.<br \/>\nGesch\u00e4ftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdru\u0308cklich anerkannt werden, haben keine Gu\u0308ltigkeit. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ohne Unterschrift ab dem 25.10.2019 gu\u0308ltig. Sie ersetzen alle vorhergehenden Vereinbarungen.<\/p>\n<h3>Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n<p>2. Die Vertragspartner werden mu\u0308ndliche Vereinbarungen unverzu\u0308glich im Einzelnen schriftlich best\u00e4tigen.<br \/>\n3. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich.<br \/>\n4. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenu\u0308bliche N\u00e4herungs-werte, es sei denn, dass sie von uns ausdru\u0308cklich als verbindlich bezeichnet wurden.<\/p>\n<h3>Langfrist- und Abrufvertr\u00e4ge, Preisanpassung<\/h3>\n<p>5. Unbefristete Vertr\u00e4ge sind mit einer Frist von 6 Monaten ku\u0308ndbar.<br \/>\n6. Tritt bei Langfristvertr\u00e4gen (Vertr\u00e4ge mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten und unbefristete Vertr\u00e4ge) eine wesentliche \u00c4nderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berech-tigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Beru\u0308cksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.<br \/>\n7. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner fu\u0308r einen bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zugrunde.<br \/>\nNimmt der Partner weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stu\u0308ckpreis angemessen zu erh\u00f6hen.<br \/>\n8. Bei Liefervertr\u00e4gen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 2 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen versp\u00e4teten Abruf oder nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Partner verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h3>Vertraulichkeit<\/h3>\n<p>9. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu z\u00e4hlen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Gesch\u00e4ftsverbindung erh\u00e4lt, nur fu\u0308r die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenu\u0308ber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offen-kundiges Interesse hat.<br \/>\nDiese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Gesch\u00e4ftsverbindung.<br \/>\n10. Die Verpflichtung gilt nicht fu\u0308r Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten u\u0308bermittelt werden oder die von dem empfangen-den Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Ver-tragspartners entwickelt werden.<\/p>\n<h3>Zeichnungen und Beschreibungen<\/h3>\n<p>11. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen u\u0308ber die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfu\u0308gung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.<\/p>\n<h3>Muster und Fertigungsmittel<\/h3>\n<p>12. Die Herstellungskosten fu\u0308r Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch fu\u0308r Fertigungsmittel, die infolge von Verschlei\u00df ersetzt werden mu\u0308ssen.<br \/>\n13. Die Kosten fu\u0308r die Instandhaltung und sachgem\u00e4\u00dfe Aufbewahrung sowie das Risiko einer Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung der Fertigungsmittel werden von uns getragen.<br \/>\n14. Setzt der Partner w\u00e4hrend der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.<br \/>\n15. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Partner sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach ist der Partner berechtigt, die Fertigungsmittel heraus zu verlan-gen, wenn u\u0308ber den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist.<br \/>\n16. Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich drei Jahre nach der letzten Lieferung an unseren Partner. Danach fordern wir unseren Partner schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu \u00e4u\u00dfern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine \u00c4u\u00dferung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.<br \/>\n17. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel du\u0308rfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Partners fu\u0308r Zulieferungen an Dritte verwendet werden.<\/p>\n<h3>Preise<\/h3>\n<p>18. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro ausschlie\u00dflich Umsatzsteuer, Ver-packung, Fracht, Porto und Versicherung.<\/p>\n<h3>Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>19. Falls nicht anders vereinbart sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\n20. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung fu\u0308r den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung fu\u0308r ihn kein Interesse hat. Im \u00dcbrigen kann der Partner nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspru\u0308chen aufrechnen.<br \/>\n21. Bei Zielu\u0308berschreitung (Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, fu\u0308r jede erstellte Mahnung einen Bearbeitungs-gebu\u0308hr zu erheben. Diese betr\u00e4gt bei der 2. Mahnung 20,00 EUR und bei der 3. Mahnung 30,00 EUR. Dar-u\u0308ber hinaus sind wir berechtigt, fu\u0308r den s\u00e4umigen Rechnungsbetrag Verzugszinsen in H\u00f6he des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns fu\u0308r Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank.<br \/>\n22. Bei anhaltendem\/wiederholtem Zahlungsverzug k\u00f6nnen wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfu\u0308llung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.<br \/>\n23. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfu\u0308llungshalber und unter der Vorausset-zung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbe-trages an berechnet. Eine Gew\u00e4hr fu\u0308r rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und fu\u0308r Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.<br \/>\n24. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4hig-keit des Partners gef\u00e4hrdet wird, so k\u00f6nnen wir die Leistung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und Schadenersatz zu verlangen.<\/p>\n<h3>Lieferung<\/h3>\n<p>25. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir &#8220;ab Werk&#8221;. Ma\u00dfgebend fu\u0308r die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.<br \/>\n26. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbest\u00e4tigung und verl\u00e4ngert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen von Ziff. 55 vorliegen.<br \/>\n27. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n28. Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zul\u00e4ssig. Ihrem Umfang entsprechend \u00e4ndert sich dadurch der Gesamtpreis.<\/p>\n<h3>Versand und Gefahru\u0308bergang<\/h3>\n<p>29. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner unverzu\u0308glich zu u\u0308bernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.<br \/>\n30. Mangels besonderer Vereinbarung w\u00e4hlen wir das Transportmittel und den Transportweg.<br \/>\n31. Mit der \u00dcbergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtfu\u0308hrer bzw. mit Beginn der Lagerung, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner u\u0308ber, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung u\u0308bernommen haben.<\/p>\n<h3>Lieferverzug<\/h3>\n<p>32. K\u00f6nnen wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner unverzu\u0308glich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gru\u0308nde hierfu\u0308r mitteilen, sowie nach M\u00f6glichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.<br \/>\n33. Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch einen in Ziff. 55 aufgefu\u0308hrten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners, so wird eine den Umst\u00e4nden angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist gew\u00e4hrt.<br \/>\n34. Der Partner ist zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<\/p>\n<h3>Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>35. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfu\u0308llung aller Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Partner vor.<br \/>\n36. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbe-haltsware weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherheit u\u0308bereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kredi-tierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.<br \/>\n37. Bei Pflichtverletzungen des Partners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Partner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Ru\u0308cktritt und zur Ru\u0308cknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen u\u0308ber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberu\u0308hrt. Der Partner ist zur Herausgabe verpflichtet.<br \/>\nWir sind zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens u\u0308ber das Verm\u00f6gen des Partners gestellt wird.<br \/>\n38. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.<br \/>\n39. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets fu\u0308r uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehalts-ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.<br \/>\nWerden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so u\u0308bertr\u00e4gt der Partner uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Der Partner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum fu\u0308r uns. Fu\u0308r die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie fu\u0308r die Vorbehaltsware.<br \/>\n40. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzu\u0308glich unter \u00dcbergabe der fu\u0308r eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch fu\u0308r Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art.<br \/>\n41. \u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Partners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<h3>Sachm\u00e4ngel<\/h3>\n<p>42. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschlie\u00dflich nach den vereinbarten technischen Liefervorschrif-ten. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, u\u0308ber-nimmt dieser das Risiko der Eignung fu\u0308r den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend fu\u0308r den ver-tragsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahru\u0308bergangs gem\u00e4\u00df Ziff. 31.<br \/>\n43. Fu\u0308r Sachm\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, u\u0308bliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behand-lung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie fu\u0308r die Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne unsere Einwilli-gung vorgenommener \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt fu\u0308r M\u00e4ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.<br \/>\n44. Sachm\u00e4ngelanspru\u0308che verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere fu\u0308r M\u00e4ngel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer u\u0308bli-chen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.<br \/>\n45. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterpru\u0308fung vereinbart, ist die Ru\u0308ge von M\u00e4ngeln ausgeschlossen, die der Partner bei sorgf\u00e4ltiger Abnahme oder Erstmusterpru\u0308fung h\u00e4tte feststellen k\u00f6nnen.<br \/>\n46. Uns ist Gelegenheit zu geben, den geru\u0308gten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzu\u0308glich an uns zuru\u0308ck zusenden; wir u\u0308bernehmen die Transportkosten, wenn die M\u00e4ngelru\u0308ge berech-tigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung \u00c4nderun-gen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachm\u00e4ngelanspru\u0308che.<br \/>\n47. Bei berechtigter, fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelru\u0308ge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.<br \/>\n48. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlan-gen, vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unse-re Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendun-gen sich erh\u00f6hen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Ware.<br \/>\n49. Gesetzliche Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die u\u0308ber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspru\u0308che hinausgehen. Fu\u0308r den Umfang der Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che gilt ferner Ziff. 48 letzter Satz entsprechend.<\/p>\n<h3>Sonstige Anspru\u0308che, Haftung<\/h3>\n<p>50. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspru\u0308che des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fu\u0308r Schadenersatzanspru\u0308che wegen Verletzung von Pflich-ten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht fu\u0308r entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Partners.<br \/>\n51. Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzli-chen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflich-ten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir &#8211; au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsat-zes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten &#8211; nur fu\u0308r den vertragstypischen, vernu\u0308nftigerweise vorhersehbaren Schaden.<br \/>\n52. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware fu\u0308r Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.<br \/>\n53. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch fu\u0308r die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Ver-treter und Erfu\u0308llungsgehilfen.<br \/>\n54. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h3>H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>55. H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner fu\u0308r die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat. Die Ver-tragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzu\u0308glich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p>\n<h3>Erfu\u0308llungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h3>\n<p>56. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erfu\u0308llungsort.<br \/>\n57. Fu\u0308r alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.<br \/>\n58. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.<br \/>\nDie Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Warenkauf (CISG &#8211; &#8220;Wiener Kaufrecht&#8221;) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>Salvatorische Klausel<\/h3>\n<p>59. Sollte ein oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder Vertragsklauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lu\u0308cken enthalten, beru\u0308hrt das die Wirk-samkeit der u\u0308brigen Bestimmungen und Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klau-sel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Regelung am n\u00e4chsten kommt und ihrerseits wirksam ist.<\/p>\n<p>gez. 25.10.2019<br \/>\nTorsten Kretzer<br \/>\nGesch\u00e4ftsfu\u0308hrer<br \/>\n(ohne Unterschrift gu\u0308ltig)<br \/>\n<div class=\"woocommerce woocommerce-gzd woocommerce-gzd-complaints-shortcode\">\n\t\t\t<h3>Alternative Dispute Resolution in accordance with Art. 14 (1) ODR-VO and \u00a7 36 VSBG:<\/h3>\n\t\nZur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. <\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen fu\u0308r Gesch\u00e4fte der Kretzer Scheren GmbH, Solingen I) Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kretzer Scheren GmbH fu\u0308r inl\u00e4ndische Gesch\u00e4fte Geltungsbereich 1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten fu\u0308r alle Lieferungen und Leistungen der Kretzer Scheren GmbH gegenu\u0308ber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":900,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-woocommerce-fullwidth.php","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-70230","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/70230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70230"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/70230\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":78556,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/70230\/revisions\/78556"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70230"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70230"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kretzer.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}